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Die Tarifgebiete

 

Die Tarifgebiete

Tarifverträge

Laufende Projekte

Die letzten Abschlüsse

Der Arbeitgeberverband Stahl handelt in unterschiedlichen Tarifgebieten mit den zuständigen Gewerkschaften Tarifverträge aus. Verhandlungspartner ist die IG Metall.

Das größte Tarifgebiet umfaßt die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und einen Standort in Hessen. Tarifverträge wirken sich hier für rd. 63.000 Beschäftigte (Stand 07/09) aus.

Die Tarifverträge für die rd. 6000 Beschäftigten der ostdeutschen Stahlindustrie werden grundsätzlich in eigenständigen Tarifverhandlungen ausgehandelt.

Eigenständigkeit gilt auch für die saarländische Stahlindustrie (ca. 15.000 Arbeitnehmer). Zuständig für Tarifabschlüsse ist dort der Verband der Saarhütten.

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Tarifverträge

Der Abschluß von Tarifverträgen ist die wichtigste Aufgabe des Arbeitgeberverbandes.

Die wesentlichen Tarifverträge in der Stahlindustrie sind:

 

  • Manteltarifvertrag: Er regelt u.a. Arbeitszeitdauer, -verteilung, Zuschläge, Urlaub, Einstellung und Kündigung.
  • Lohn- bzw. Gehaltsrahmentarifvertrag: Hier ist jeweils die Systematik der Lohn- bzw. Gehaltsfindung niedergelegt.
  • Lohn- bzw. Gehaltsabkommen: Sie regeln die aktuelle Höhe des Lohnes bzw. Gehaltes.
  • Tarifvertrag über Sonderzahlungen: Er bestimmt die Mindesthöhe der jährlichen Sonderzahlungen auf 110 % eines Monatseinkommens.
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und zur Einführung von Arbeitszeitkonten: Er ermöglicht die Absenkung der Arbeitszeit auf 28 Stunden sowie die Arbeitszeitflexibilisierung durch Stunden-/Schichtverlegungen (Kontostand max. 192 Stunden positiv oder negativ).
  • Tarifvertrag über Altersteilzeit: Er ermöglicht den Abschluß eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ab Vollendung des 55. Lebensjahres von zwei bis sechs Jahren Dauer.
  • Tarifvertrag über Langfristkonten: Er ermöglicht den Aufbau von Wertguthaben zur vorübergehenden oder vorzeitigen Freistellung aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis.
  • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung: Er ermöglicht die Umwandlung des Entgeltes zum Zwecke der Altersversorgung.
  • Tarifvertrag zur Gestaltung des demographischen Wandels: Er schafft Reaktionsmöglichkeiten auf die sich verändernde Altersstruktur der Belegschaft.
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Die letzten Abschlüsse

Am 01. April 2009 haben wir mit der IG Metall einen Tarifabschluß für die westdeutsche Stahlindustrie mit folgenden Eckpunkten erzielt:

  1. Für April bis Dezember 2009 Pauschale i.H.v. insgesamt 350,- EUR, zahlbar in zwei Teilbeträgen. Für Auszubildende beträgt die Pauschale 50,- EUR.
  2. Ab 01.01.2010 Anhebung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 2,0 %.
  3. Mindestlaufzeit der Entgeltabkommen bis zum 31.08.2010 (17 Monate).
  4. Fortgeltung des Altersteilzeittarifvertrages über den 31.12.2009 hinaus.
  5. Verlängerung und Modifizierung des Ende 2009 auslaufenden Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung bis zum 31.12.2011.
    • - Möglichkeit der Arbeitszeitabsenkung auf bis zu 28 Wochenstunden.
    • - 24-monatige Übernahme Ausgebildeter in ein Arbeitsverhältnis mit mindestens 28 Stunden.


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Laufende Projekte

Zur Zeit stehen wir mit der IG Metall insbesondere in Gesprächen über folgende Themen:

  • Neuregelung der Entgeltsystematik durch einen gemeinsamen Entgeltrahmentarifvertrag für Arbeiter und Angestellte.

 

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