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Die Tarifgebiete

 

Die Tarifgebiete

Tarifverträge

Laufende Projekte

Die letzten Abschlüsse

Der Arbeitgeberverband Stahl handelt in unterschiedlichen Tarifgebieten mit den zuständigen Gewerkschaften Tarifverträge aus. Verhandlungspartner ist die IG Metall.

Das größte Tarifgebiet umfaßt die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und einen Standort in Hessen. Tarifverträge wirken sich hier für rd. 63.000 Beschäftigte (Stand 07/09) aus.

Die Tarifverträge für die rd. 6000 Beschäftigten der ostdeutschen Stahlindustrie werden grundsätzlich in eigenständigen Tarifverhandlungen ausgehandelt.

Eigenständigkeit gilt auch für die saarländische Stahlindustrie (ca. 15.000 Arbeitnehmer). Zuständig für Tarifabschlüsse ist dort der Verband der Saarhütten.

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Tarifverträge

Der Abschluß von Tarifverträgen ist die wichtigste Aufgabe des Arbeitgeberverbandes.

Die wesentlichen Tarifverträge in der Stahlindustrie sind:

 

  • Manteltarifvertrag: Er regelt u.a. Arbeitszeitdauer, -verteilung, Zuschläge, Urlaub, Einstellung und Kündigung.
  • Lohn- bzw. Gehaltsrahmentarifvertrag: Hier ist jeweils die Systematik der Lohn- bzw. Gehaltsfindung niedergelegt.
  • Lohn- bzw. Gehaltsabkommen: Sie regeln die aktuelle Höhe des Lohnes bzw. Gehaltes.
  • Tarifvertrag über Sonderzahlungen: Er bestimmt die Mindesthöhe der jährlichen Sonderzahlungen auf 110 % eines Monatseinkommens.
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und zur Einführung von Arbeitszeitkonten: Er ermöglicht die Absenkung der Arbeitszeit auf 28 Stunden sowie die Arbeitszeitflexibilisierung durch Stunden-/Schichtverlegungen (Kontostand max. 192 Stunden positiv oder negativ) und regelt die grundsätzlich unbefristete Übernahme der dem Bedarf entsprechend  Ausgebildeten.
  • Tarifvertrag über Altersteilzeit: Er ermöglicht den Abschluß eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ab Vollendung des 55. Lebensjahres von zwei bis sechs Jahren Dauer.
     
  • Tarifvertrag über tarifliche Mindestnettoentgelttabellen: Schreibt die vom Gesetzgeber nicht mehr aktualisierten Mindestnettoentgelttabellen fort.
  • Tarifvertrag über Langfristkonten: Er ermöglicht den Aufbau von Wertguthaben zur vorübergehenden oder vorzeitigen Freistellung aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis.
  • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung: Er ermöglicht die Umwandlung des Entgeltes zum Zwecke der Altersversorgung.
  • Tarifvertrag zur Gestaltung des demographischen Wandels: Er schafft Reaktionsmöglichkeiten auf die sich verändernde Altersstruktur der Belegschaft.
  • Tarifvertrag zur Bezahlung von Leiharbeitnehmern: Er verpflichtet die Mitgliedsunternehmen darauf hinzuwirken, daß Leiharbeitnehmer während des Einsatzes bei ihnen Anspruch auf ein Vergleichsentgelt i. S. der in diesem Tarifvertrag festgelegten Definition haben.

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Die letzten Abschlüsse

Am 22. November 2011 haben wir mit der IG Metall einen Tarifabschluß für die westdeutsche Stahlindustrie mit folgenden Eckpunkten erzielt:

- Ab 01.12.2011 Anhebung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen  um 3,8 %.

- Mindestlaufzeit der Entgeltabkommen bis zum 28.02.2013 (16 Monate).

- Vereinbarung der grundsätzlich unbefristeten Übernahme der dem Bedarf entsprechend Ausgebildeten bei gleichzeitiger                  Übergangsregelung für bereits laufende Arbeitsverhältnisse.

- Verlängerung des Tarifvertrags über Altersteilzeit mit der Modifikation einer  Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge auf       100 %    bis mindestens 28.02.2013.

- Verabredung zur Vereinbarung eines Tarifvertrags über tarifliche Mindestnettoentgelttabellen.

- Verlängerung des Tarifvertrags zur Gestaltung des demographischen Wandels  bis mindestens 28.02.2013.

Am 29. November 2011 haben wir mit der IG Metall, Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen, einen vergleichbaren Tarifabschluß erzielt.


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Laufende Projekte

Zur Zeit stehen wir mit der IG Metall insbesondere in Gesprächen über folgende Themen:

  • Neuregelung der Entgeltsystematik durch einen gemeinsamen Entgeltrahmentarifvertrag für Arbeiter und Angestellte.

 

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