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Das Aufgabenspektrum des Verbandes ist vielfältig. Hier ein Ausschnitt:
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a)
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Die wichtigste Aufgabe des Verbandes ist der Abschluß von Tarifverträgen mit den zuständigen Gewerkschaften; Hauptverhandlungspartner ist die IG Metall. Durch Tarifverträge werden Arbeitsbedingungen für die Mitglieder der vertragschließenden Parteien rechtlich verbindlich geregelt. Welche Tarifverträge abgeschlossen wurden siehe Tarifpolitik.
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b)
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Die Mitgliederberatung und -unterrichtung des AGV Stahl beinhaltet u.a.:
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Information und Beratung in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts.
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Individuelle Beratung bei allen Fragen der Personalpolitik, z.B. Arbeitszeitgestaltung, Entgeltgestaltung, Arbeitsorganisation und Mitbestimmungsfragen.
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Information über arbeits- und sozialrechtliche Entwicklungen, Gesetze und Gerichtsentscheidungen sowie sozialpolitische Daten.
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Unterrichtung durch vergleichende Statistiken über wichtige personalwirtschaftliche Kennziffern (z.B. Personalstand, Löhne, Gehälter, Arbeits- und Ausfallzeiten, Arbeitskosten).
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Jahresberichte des Verbandes mit umfassenden Materialien zu tarif- und personalpolitischen Entwicklungen - national und international - (z.B. Belegschaftsstände, Altersstruktur, Ausbildung, Fluktuation, Einkommen, Arbeitskosten, Produktivität).
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c)
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Zu personal- und sozialpolitischen Themen finden regelmäßige und bedarfsorientierte Arbeitskreise statt:
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Turnusmäßige Sitzungen der Personaldirektoren der Mitgliedsunternehmen zur gegenseitigen Unterrichtung und Erfahrungsaustausch
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Regelmäßige Unterrichtung der Personalleiter über abgeschlossene Tarifverträge.
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„Technische Kommission“ mit dem Ziel der Entwicklung eines einheitlichen Entgeltrahmens.
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„Ad hoc“ Arbeitsgruppen zu ausgewählten aktuellen Themen.
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d)
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Rechtsvertretung der Mitgliedsunternehmen vor den Gerichten der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.
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e)
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Beilegung von Streitigkeiten aus den Tarifverträgen und dem Betriebsverfassungsgesetz (Einigungsstellen).
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f)
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Vertretung der stahlspezifischen Interessen in der Arbeits- und Sozialpolitik gegenüber Bundes- und Landesregierungen. Einbringung der Gesichtspunkte der Stahlindustrie bei der Vorbereitung von Gesetzen.
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g)
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Tätigkeit der Mitglieder der Geschäftsführung in Selbstverwaltungsorganen und Ausschüssen der Berufsgenossenschaft, der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und Bund, im Landesbeirat für Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheit beim Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein - Westfalen sowie als ehrenamtliche Richter beim Arbeitsgericht und beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf sowie beim Bundesarbeitsgericht.
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h)
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Vertretung der Mitglieder in tarif- und sozialpolitischer Hinsicht auf internationaler Ebene, z.B.im Sozialausschuß des europäischen Stahlverbandes „EUROFER“, sowie im Human Resources Committee des Weltstahlverbandes.
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i)
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Beteiligung an der Arbeit verschiedener Ausschüsse und Gremien befreundeter Verbände, insbesondere der Wirtschaftsvereinigung Stahl, des Stahlinstituts VDEh, befreundeter Arbeitgeberverbände und der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA).
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j)
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Der Verband ist Gesellschafter der START Zeitarbeit NRW GmbH, deren Aufgabe und Zielsetzung es ist, durch sozialverträgliche Arbeitnehmerüberlassung Arbeitslose, insbesondere aus Zielgruppen, wieder in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern.
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