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Verbandorganisation

Historie

 

Historie

Erwerb der Mitgliedschaft

Organisation und Funktionsweise

Der Arbeitgeberverband Stahl e.V. - bis 1991 Arbeitgeberverband Eisen- und Stahlindustrie e.V. - wurde am 12. Januar 1954 in Düsseldorf von 33 Unternehmen der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie gegründet. Vor 1933 waren die Stahlunternehmen in den Arbeitgeberverbänden der Metallindustrie mitorganisiert. Anlaß für die Gründung eines selbständigen Stahlarbeitgeberverbandes war die durch das Montan-Mitbestimmungsgesetz festgeschriebene paritätische Mitbestimmung in den Unternehmen der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie. Seit 1991 gehören auch die ostdeutschen Stahlunternehmen dem Arbeitgeberverband Stahl an. Inzwischen hat der Verband 71 Mitgliedsunternehmen.
 

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Erwerb der Mitgliedschaft

Dem AGV Stahl können satzungsmäßig Unternehmen und Betriebe beitreten:

 

  • die Eisen und Stahl erzeugen oder verarbeiten,
  • solche Unternehmen beherrschen,
  • die von solchen Unternehmen abhängig sind, auch wenn sie nicht Eisen oder Stahl erzeugen oder verarbeiten.

Die wichtigste Konsequenz einer Vollmitgliedschaft: Es gelten die vom Verband abgeschlossenen Tarifverträge.

Wenn ein Unternehmen keine Tarifbindung will oder die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt, kann es eine Gastmitgliedschaft erwerben. Es ist in diesem Fall nicht an die vom Verband abgeschlossenen Tarifverträge gebunden, im übrigen aber an der Verbandsarbeit voll beteiligt (siehe: Tätigkeiten). Durch die Gastmitgliedschaft wird die Mitgliedschaft in anderen Arbeitgeberverbänden nicht berührt.

Über die näheren Konditionen einer (Gast)Mitgliedschaft informieren wir Sie gerne:
(Tel.: 0211/45472-0).

 

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Organisation und Funktionsweise

Die Organisation und Funktionsweise des Arbeitgeberverbandes läßt sich wie folgt darstellen:

Organigramm08

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