Tarifverträge Der Abschluss von Tarifverträgen ist die wichtigste Aufgabe des Arbeitgeberverbandes. Die wesentlichen Tarifverträge in der Stahlindustrie sind: • Manteltarifvertrag: Er regelt u.a. Arbeitszeitdauer, -verteilung, Zuschläge, Urlaub, Einstellung und Kündigung. • Lohn- bzw. Gehaltsrahmentarifvertrag: Hier ist jeweils die Systematik der Lohn- bzw. Gehaltsfindung niedergelegt. • Lohn, Gehalts- bzw. Ausbildungsvergütungsabkommen: Sie regeln die aktuelle Höhe des Lohnes bzw Gehaltes oder der Ausbildungsvergütung. • Tarifvertrag Dual Studierende: Er regelt die Bedingungen für dual Studierende in einem ausbildungsintegrierenden oder praxisintegrierenden dualen Studium. • Tarifvertrag über Altersteilzeit: Er ermöglicht den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses frühestens ab Vollendung des 55. Lebensjahres von zwei bis sechs Jahren Dauer. • Tarifvertrag über tarifliche Mindestnettoentgelttabellen: Schreibt die vom Gesetzgeber nicht mehr aktualisierten Mindestnettoentgelttabellen fort. • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und zur Einführung von Arbeitszeitkonten: Er ermöglicht die Absenkung der Arbeitszeit auf 28 Stunden, die Arbeitszeitflexibilisierung durch Stunden-/Schichtverlegungen (Kontostand max. 192 Stunden positiv oder negativ) sowie die Übernahme der Ausgebildeten. • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Transformation: Er ermöglicht kollektive Arbeitszeitänderungen, wenn sich ein Unternehmen in der Transformation befindet und infolgedessen Beschäftigungsdruck entsteht. Daneben ist eine individuelle Arbeitszeitverkürzung auf 33,6 Stunden/Woche möglich. • Tarifvertrag über Langfristkonten: Er ermöglicht den Aufbau von Wertguthaben zur vorübergehenden oder vorzeitigen Freistellung aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis. • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung: Er ermöglicht die Umwandlung des Entgeltes zum Zwecke der Altersversorgung. • Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen: Er ermöglicht die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen für Anlageformen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz. • Ergänzungstarifvertrag zum Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen: Auszubildende erhalten höhere vermögenswirksame Leistungen, wenn sie diese altersvorsorgewirksam anlegen. • Tarifvertrag über Sonderzahlungen: Er bestimmt die Mindesthöhe der jährlichen Sonderzahlungen auf 110 % eines Monatseinkommens. • Tarifvertrag über eine zusätzliche tarifliche Vergütung: Er beinhaltet eine zusätzliche tarifliche Vergütung, die vom Arbeitnehmer in Freizeit umgewandelt werden kann. • Tarifvertrag über eine Sonderzahlung zur Beschäftigungssicherung: Er beinhaltet eine Sonderzahlung, die der Arbeitgeber in Freizeit umwandeln kann. • Tarifvertrag über die Einigungsstelle: Er enthält die Regularien für das Zusammentreten der tariflichen Einigungsstelle. • Tarifvertrag zur Gestaltung des demographischen Wandels: Er schafft Reaktionsmöglichkeiten auf die sich verändernde Altersstruktur der Belegschaften. • Tarifvertrag zur Bezahlung von Leiharbeitnehmern: Er verpflichtet die Mitgliedsunternehmen, darauf hinzuwirken, dass Leiharbeitnehmer während des Einsatzes bei ihnen Anspruch auf ein Vergleichsentgelt i.S.d. in diesem Tarifvertrag festgelegten Definition haben. • Tarifvertrag zur Überlassungshöchstdauer nach dem AÜG: Er ermöglicht die Verlängerung der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer durch Betriebsvereinbarung auf bis zu 36 Monate. • Tarifvertrag über den Einsatz von Werkverträgen: Er verpflichtet die Mitgliedsunternehmen, auf von ihnen beauftragte Werkunternehmen einzuwirken, die im Verhältnis zu deren Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge usw. einzuhalten.